Verfahren Wohnraumgeber

Verfahren bei der Vermittlung von Wohnraum für Wohnungsgeber

  • Interessierte Menschen mit freiem Wohnraum wenden sich an den Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner beim Netzwerk Selbsthilfe oder an das Bürgertelefon in Bremen (Rufnummer 115)
  • Wohnraumgeber*innen sollten gegenüber Studierenden aufgeschlossen, nachsichtig und in der Lage sein, ihr Handeln innerhalb der Wohnpartnerschaft zu reflektieren. Eine Akzeptanz gegenüber anderen Kulturen und Gewohnheiten ist geboten.
  • Nach Kontaktaufnahme erfolgt ein persönliches Beratungsgespräch in der Häuslichkeit der/des Wohnraumanbieter*in, wobei auch die angebotenen Räumlichkeiten eingesehen, auf Eignung geprüft und dokumentiert werden.
  • Dabei erhält die/der Wohnraumanbieter*in auch Hinweise zu steuerlichen Fragen, zur Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie zur auszustellenden Wohnungsgeberbescheinigung.
  • Eine sog. Checkliste mit den persönlichen Daten der/des Wohnraumanbieter*in, Angaben zum eigenen und angebotenen Wohnraum, den gewünschten Hilfeleistungen und zu Wünschen zur Person der/des Studierenden wird aufgenommen.
  • Das Wohnraumangebot wird anschließend mit der Checkliste dem Studierendenwerk anonymisiert übermittelt.
  • Das Studierendenwerk stellt das Angebot in seine Wohnraumübersicht für Studierende im Internet ein.
  • Interessierte Studierende werden nach Prüfung auf Eignung vom Studierendenwerk dem Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner aufgegeben und die dort aufgenommene sog. Checkliste der/des Studierenden übermittelt.
  • Der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner nimmt Kontakt zu der/dem bzw. den interessierten Studierenden auf, führt ein Gespräch mit ihr/ihm bzw. ihnen und stellt dabei das Wohnangebot vor.
  • Ist eine Wohnpartnerschaft zwischen den Genannten vorstellbar, wird die/der Wohnraumanbieter*in über die Bewerbung/en informiert.
  • Ist eine Wohnpartnerschaft für beide, Wohnraumanbieter*in und Studierende/r, aufgrund der vorliegenden Daten vorstellbar, koordiniert der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner ein Treffen beider, i.d.R. einen Besuch der/des Studierenden bei der/dem Wohnraumanbieter*in.
  • Kommt es zur Einigung zwischen der/dem Wohnraumanbieter*in und der/dem Studierenden eine Wohnungspartnerschaft zu begründen, schließen beide miteinander einen schriftlichen Vertrag, der auch die Nebenabsprachen beinhaltet.
  • Als Faustregel für den überlassenen Wohnraum gilt: Pro Quadratmeter überlassener Wohnfläche leistet die/der Studierende eine Stunde Unterstützungsleistung im Monat, d.h. max. 25 Stunden im Monat. Die anfallenden bzw. vereinbarten Nebenkosten werden von der/dem Studierenden getragen.
  • Die Vermittlung und Beratung durch den Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner und das Studierendenwerk sind für Wohnraumgeber*innen und Studierende kostenlos.
  • Nach etwa vier Wochen erfolgt ein Monitoring, d.h. der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner nimmt Rücksprache mit den Beteiligten zum Stand der Wohnpartnerschaft.
  • Für spätere Gesprächs- oder Beratungsbedarfe, insbesondere bei Schwierigkeiten, steht der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Kontaktdaten des Ansprechpartners für Wohnen für Hilfe im Netzwerk Selbsthilfe sind:

Ansprechpartner Wohnen für Hilfe :
Michael Siemer 01590 631 0007

wohnenfuerhilfe.bremen@gmail.com

Das Projekt Wohnen für Hilfe ist auch über das
Bürgertelefon (0421) 115 oder per Mail
btb@performanord.bremen.de erreichbar.