Verfahren bei der Vermittlung von Wohnraum für Wohnungsgeber
- Interessierte Menschen mit freiem Wohnraum wenden sich an den Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner beim Netzwerk Selbsthilfe oder an das Bürgertelefon in Bremen (Rufnummer 115)
- Wohnraumgeber*innen sollten gegenüber Studierenden aufgeschlossen, nachsichtig und in der Lage sein, ihr Handeln innerhalb der Wohnpartnerschaft zu reflektieren. Eine Akzeptanz gegenüber anderen Kulturen und Gewohnheiten ist geboten.
- Nach Kontaktaufnahme erfolgt ein persönliches Beratungsgespräch in der Häuslichkeit der/des Wohnraumanbieter*in, wobei auch die angebotenen Räumlichkeiten eingesehen, auf Eignung geprüft und dokumentiert werden.
- Dabei erhält die/der Wohnraumanbieter*in auch Hinweise zu steuerlichen Fragen, zur Unfall- und Haftpflichtversicherung sowie zur auszustellenden Wohnungsgeberbescheinigung.
- Eine sog. Checkliste mit den persönlichen Daten der/des Wohnraumanbieter*in, Angaben zum eigenen und angebotenen Wohnraum, den gewünschten Hilfeleistungen und zu Wünschen zur Person der/des Studierenden wird aufgenommen.
- Das Wohnraumangebot wird anschließend mit der Checkliste dem Studierendenwerk anonymisiert übermittelt.
- Das Studierendenwerk stellt das Angebot in seine Wohnraumübersicht für Studierende im Internet ein.
- Interessierte Studierende werden nach Prüfung auf Eignung vom Studierendenwerk dem Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner aufgegeben und die dort aufgenommene sog. Checkliste der/des Studierenden übermittelt.
- Der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner nimmt Kontakt zu der/dem bzw. den interessierten Studierenden auf, führt ein Gespräch mit ihr/ihm bzw. ihnen und stellt dabei das Wohnangebot vor.
- Ist eine Wohnpartnerschaft zwischen den Genannten vorstellbar, wird die/der Wohnraumanbieter*in über die Bewerbung/en informiert.
- Ist eine Wohnpartnerschaft für beide, Wohnraumanbieter*in und Studierende/r, aufgrund der vorliegenden Daten vorstellbar, koordiniert der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner ein Treffen beider, i.d.R. einen Besuch der/des Studierenden bei der/dem Wohnraumanbieter*in.
- Kommt es zur Einigung zwischen der/dem Wohnraumanbieter*in und der/dem Studierenden eine Wohnungspartnerschaft zu begründen, schließen beide miteinander einen schriftlichen Vertrag, der auch die Nebenabsprachen beinhaltet.
- Als Faustregel für den überlassenen Wohnraum gilt: Pro Quadratmeter überlassener Wohnfläche leistet die/der Studierende eine Stunde Unterstützungsleistung im Monat, d.h. max. 25 Stunden im Monat. Die anfallenden bzw. vereinbarten Nebenkosten werden von der/dem Studierenden getragen.
- Die Vermittlung und Beratung durch den Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner und das Studierendenwerk sind für Wohnraumgeber*innen und Studierende kostenlos.
- Nach etwa vier Wochen erfolgt ein Monitoring, d.h. der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner nimmt Rücksprache mit den Beteiligten zum Stand der Wohnpartnerschaft.
- Für spätere Gesprächs- oder Beratungsbedarfe, insbesondere bei Schwierigkeiten, steht der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner zur Verfügung.
Die Kontaktdaten des Ansprechpartners für Wohnen für Hilfe im Netzwerk Selbsthilfe sind:
Ansprechpartner Wohnen für Hilfe :
Michael Siemer 01590 631 0007
wohnenfuerhilfe.bremen@gmail.com
Das Projekt Wohnen für Hilfe ist auch über das
Bürgertelefon (0421) 115 oder per Mail
btb@performanord.bremen.de erreichbar.