Wohnraumgeber - Ältere oder andere Menschen mit freiem Wohnraum
- Das Projekt Wohnen für Hilfe richtet sich an Menschen, insbesondere Menschen über 60 Jahren, die über privaten, freien Wohnraum i.d.R. innerhalb eines Hauses bzw. einer Wohnung verfügen.
- Die Wohnraumgeber können Eigentümer oder selbst Mieter eines Hauses oder einer Wohnung sein. Die Zustimmung des Vermieters ist bei Mietern erforderlich.
- Bei dem freien Wohnraum kann es sich um ein oder mehrere Zimmer handeln. Ein Durchgangs-, Keller- oder Dachbodenzimmer ist nicht geeignet.
- Das Zimmer sollte über eine Mindestgröße von ca. 15 m² verfügen.
- Eine separate Küche und/oder Bad ist nicht erforderlich. Eine Küchen- und Badmitbenutzung wird dann jedoch erwartet.
- Die Wohnraumgeber erhalten Unterstützung durch die/den Studierende/n. Der Umfang der Unterstützung richtet sich nach den Quadratmetern des zur Verfügung gestellten Wohnraums.
- Unterstützungsleistungen können sein: Hilfen im Haushalt, Erledigung von Einkäufen und Besorgungen, Gartenarbeit, Begleitung außer Haus, Versorgung von Haustieren, Unterstützung beim Erlernen einer Fremdsprache, Hilfen am PC, Handy oder Tablet und/oder anderes.
- Die Unterstützungsleistungen dürfen keine besonderen Qualifikationen voraussetzen bzw. professionellen Dienstleistern vorbehalten sein. Pflegerische und/oder professionelle handwerkliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
- Die Wohnungsgeber sollten gegenüber den Studierenden aufgeschlossen, nachsichtig und in der Lage sein, ihr Handeln innerhalb der Wohnpartnerschaft zu reflektieren. Akzeptanz gegenüber anderen Kulturen und Gewohnheiten ist erforderlich.
- Die Wohnungsgeber werden von dem Wohnen-für Hilfe-Ansprechpartner des Netzwerks Selbsthilfe zu den Möglichkeiten und Grenzen beim Wohnen für Hilfe informiert bzw. beraten.
- Die Vermittlung und Beratung ist kostenlos.
- Mehr zum Verfahren bei der Vermittlung von Wohnraum für Wohnungsgeber
Die Kontaktdaten des Ansprechpartners für Wohnen für Hilfe im Netzwerk Selbsthilfe sind:
Das Projekt Wohnen für Hilfe ist auch über das
Bürgertelefon (0421) 115 erreichbar.
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