Verfahren Studierende

Verfahren bei der Vermittlung von Wohnraum für Studierende

  • Die Studierenden erhalten erste Informationen zum Projekt Wohnen für Hilfe und den zur Verfügung stehenden Wohnraum auf der Homepage des Studierendenwerks Bremen.
  • Die Studierenden bewerben sich beim Studierendenwerk auf den ausgeschriebenen Wohnraum bzw. für das Projekt Wohnen für Hilfe.
  • Das Studierendenwerk führt ein persönliches Gespräch mit der/dem Studierenden. Dabei wird mit der/dem Studierenden eine sog. Checkliste aufgenommen und durchgesprochen.
  • Bei Eignung für das Projekt Wohnen für Hilfe wird die sog. Checkliste vom Studierendenwerk dem Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner beim Netzwerk Selbsthilfe übermittelt.
  • Der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner nimmt Kontakt zu der/dem Studierenden auf, führt ein Gespräch mit ihr/ihm und stellt dabei das Wohnangebot vor.
  • Ist eine Wohnpartnerschaft zwischen den Genannten vorstellbar, informiert der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner die/den Wohnraumanbieter*in über die/den interessierten Studierenden.
  • Ist eine Wohnpartnerschaft für beide, Wohnraumanbieter*in und Studierende/r,  aufgrund der vorliegenden Daten vorstellbar, koordiniert der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner ein Treffen beider, i.d.R. einen Besuch der/des Studierenden bei der/dem Wohnraumanbieter*in.
  • Kommt es zur Einigung zwischen der/dem Wohnraumanbieter*in und der/dem Studierenden eine Wohnungspartnerschaft zu begründen, schließen beide miteinander einen schriftlichen Vertrag, der auch die Nebenabsprachen beinhaltet.
  • Als Faustregel für den überlassenen Wohnraum gilt: Pro Quadratmeter überlassener Wohnfläche leistet die/der Studierende eine Stunde Unterstützungsleistung im Monat, d.h. max. 25 Stunden im Monat. Die anfallenden bzw. vereinbarten Nebenkosten werden von der/dem Studierenden getragen.
  • Die Vermittlung und Beratung durch den Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner und das Studierendenwerk sind für die Nutzer*innen kostenlos.
  • Nach etwa vier Wochen erfolgt ein Monitoring, d.h. der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner nimmt Rücksprache mit den Beteiligten zum Stand der Wohnpartnerschaft.
  • Für spätere Gesprächs- oder Beratungsbedarfe, insbesondere bei Schwierigkeiten, steht der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner zur Verfügung.