Verfahren bei der Vermittlung von Wohnraum für Studierende
- Die Studierenden erhalten erste Informationen zum Projekt Wohnen für Hilfe und den zur Verfügung stehenden Wohnraum auf der Homepage des Studierendenwerks Bremen.
- Die Studierenden bewerben sich beim Studierendenwerk auf den ausgeschriebenen Wohnraum bzw. für das Projekt Wohnen für Hilfe.
- Das Studierendenwerk führt ein persönliches Gespräch mit der/dem Studierenden. Dabei wird mit der/dem Studierenden eine sog. Checkliste aufgenommen und durchgesprochen.
- Bei Eignung für das Projekt Wohnen für Hilfe wird die sog. Checkliste vom Studierendenwerk dem Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner beim Netzwerk Selbsthilfe übermittelt.
- Der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner nimmt Kontakt zu der/dem Studierenden auf, führt ein Gespräch mit ihr/ihm und stellt dabei das Wohnangebot vor.
- Ist eine Wohnpartnerschaft zwischen den Genannten vorstellbar, informiert der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner die/den Wohnraumanbieter*in über die/den interessierten Studierenden.
- Ist eine Wohnpartnerschaft für beide, Wohnraumanbieter*in und Studierende/r, aufgrund der vorliegenden Daten vorstellbar, koordiniert der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner ein Treffen beider, i.d.R. einen Besuch der/des Studierenden bei der/dem Wohnraumanbieter*in.
- Kommt es zur Einigung zwischen der/dem Wohnraumanbieter*in und der/dem Studierenden eine Wohnungspartnerschaft zu begründen, schließen beide miteinander einen schriftlichen Vertrag, der auch die Nebenabsprachen beinhaltet.
- Als Faustregel für den überlassenen Wohnraum gilt: Pro Quadratmeter überlassener Wohnfläche leistet die/der Studierende eine Stunde Unterstützungsleistung im Monat, d.h. max. 25 Stunden im Monat. Die anfallenden bzw. vereinbarten Nebenkosten werden von der/dem Studierenden getragen.
- Die Vermittlung und Beratung durch den Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner und das Studierendenwerk sind für die Nutzer*innen kostenlos.
- Nach etwa vier Wochen erfolgt ein Monitoring, d.h. der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner nimmt Rücksprache mit den Beteiligten zum Stand der Wohnpartnerschaft.
- Für spätere Gesprächs- oder Beratungsbedarfe, insbesondere bei Schwierigkeiten, steht der Wohnen-für-Hilfe-Ansprechpartner zur Verfügung.