Datenschutz in der Gruppe

Datenschutz in Selbsthilfegruppen

Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Diese stärkt den Schutz Ihrer persönlichen Daten und regelt den Umgang damit.

Für den Datenaustausch, die Archivierung von Daten und für die unterschiedlichsten Kommunikationswege ist es auch in Selbsthilfegruppen nützlich, sich untereinander auf ein in der Gruppe gültiges Regelwerk beim Umgang mit Daten zu verständigen.

Zu diesem Zweck stellt Netzwerk Selbsthilfe den Bremer Selbsthilfegruppen eine Muster-Leitvereinbarung zu Datenschutz und Vertraulichkeit zur Verfügung, die von den jeweiligen Gruppenverantwortlichen gerne zur Diskussion und für die weitere Verwendung in die Gruppe gegeben werden kann.

Das Dokument besteht aus drei Seiten: Musterleitvereinbarung zur Unterzeichnung der/des Gruppenverantwortlichen, Kontaktliste der Teilnehmenden für die Gruppenverantwortlichen, Erläuterung zur Datenerhebung nach Art. 13 Abs. 1, DS-GVO.

Achtung: Die Kontaktliste dient allein dazu, dass die Gruppenverantwortlichen die TeilnehmerInnen der Gruppe bei Bedarf (z.B. das Gruppentreffen findet nicht statt etc.) erreichen können. Die Liste soll nicht für alle TeilnehmerInnen vervielfältigt werden.

Das gesamte Dokument wird in Anlehnung an die Vorlage der SeKo – Selbsthilfekoordination Bayern durch das Netzwerk Selbsthilfe Bremen-Nordniedersachsen e.V. den Bremer Selbsthilfegruppen zur Verfügung gestellt.