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Der Netzwerkfonds
"Butter bei die Fische"
Nach diesem Motto versuchen wir, möglichst viele Ideen bei Bedarf finanziell zu unterstützen. Netzwerk Selbsthilfe verwendet dazu einen Teil seiner Mitgliedsbeiträge. Ein formloser Antrag genügt - die Entscheidung über eine mögliche Unterstützung fällt im Beirat, der sich aus Netzwerk-Mitgliedern zusammensetzt.
Wir bewerten die Anträge nach unterschiedlichen Gesichtspunkten, die folgende Ziele beinhalten:
- Es muss sich um einen gemeinnützigen Verein oder um eine
Initiative handeln. Bei der Antragstellung einer Initiative muss ein gemeinnütziger Zweck laut Abgabenordnung erkennbar sein. - Wir fördern Einrichtungen aus Bremen und umzu.
- Es sollte die Bereitschaft bestehen mit anderen Einrichtungen zu kooperieren.
- Besonders förderungsfähig sind Vereine/Initiativen,
- die auf Missstände in der Gesellschaft hinweisen und somit einen aufklärerischen, emanzipatorischen Charakter haben,
- die modellhaft alternative Arbeits- und Lebensformen entwickeln. - Eine regelmäßige Förderung ist nicht möglich.
Es gibt sowohl die Möglichkeit eines Zuschusses als auch eines Darlehns durch das Netzwerk Selbsthilfe.
Was unter gemeinnützigen Zwecken zu verstehen ist, regelt § 52 der Abgabenordnung:
§ 52 Abgabenordnung .pdf (37.44 KB)
Netzwerk Selbsthilfe e.V.
Faulenstr. 31
28195 Bremen
Telefon: 04 21 - 70 45 81
info@netzwerk-selbsthilfe.com
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